Cannabis, Alkohol und Tabak, Glücksspiel: Überall gelten gesetzliche Regeln. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.

In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit allen illegalen Substanzen. Besitz und Handel mit illegalen Substanzen wie Cannabis sind verboten. Mehr dazu in den FAQs:
Was passiert, wenn ich erwischt werde?
Die Schulleitung leitet das übliche §13-Verfahren ein. Es gibt dazu eine InfoCard zum Download mit einer einfachen Darstellung.
Werde ich dann von der Schule geschmissen?
Nein. Ein Suchtmittelkonsum allein und ein §13-Verfahren rechtfertigen keinen Schulausschluss! Wenn du dich allerdings gegen das Verfahren sperrst, weiter konsumierst oder wenn gedealt wurde, kann die Schule bei der Schulbehörde den Schulausschluss beantragen. Dem wird zumeist auch stattgegeben werden, sofern du dein Verhalten nicht änderst.
Wer erfährt von der Sache?
Es kommt darauf an, wer bereits involviert ist, aber grundsätzlich gilt: Nur deine Eltern und die Personen, die dir helfen sollen, erfahren davon. – Schularzt/Schulärztin oder Beratungsstellen stehen unter Verschwiegenheitspflicht.
Hilft es, wenn ich "auspacke"?
Du musst und solltest nur über dich selbst Auskunft geben und dabei die Wahrheit sagen. Es gibt keine „mildernden Umstände“ dafür, wenn du was über andere erzählst.
Was, wenn ich die Gespräche skippe?
Die Schule meldet dies der Gesundheitsbehörde, und du bekommst eine Vorladung. Ab diesem Punkt lässt sich die Angelegenheit nicht mehr auf einfache Art schulintern regeln, jetzt beginnen sich die Mühlen des Gesetzes zu drehen. Es bringt nichts, es darauf ankommen zu lassen. Aus einem bislang relativ kleinen Problem, wird ein größeres Problem.
Was ist mit Dealen?
Weitergabe oder Dealen von Suchtmitteln zieht harte Konsequenzen nach sich und muss z. B. von der Schulleitung angezeigt werden. Das Strafmaß hängt von Faktoren wie Alter, Vorstrafen, Menge und ob die Person durch die Weitergabe einen finanziellen Vorteil hat (Dealen) ab. Auch kleine Mengen können bereits als Weitergabe oder Dealen gewertet werden.

Das Gesetz im Volltext

Das Tiroler Jugendgesetz regelt den Umgang mit Tabak-/Nikotinprodukten und Alkohol für Jugendliche. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol erwerben oder konsumieren. Ab 16 Jahren sind Bier und Wein erlaubt, gebrannte alkoholische Getränke (also Schnaps) und Mischungen, die solche enthalten, sind erst ab 18. Tabak- und Nikotinprodukte wie Zigaretten, Vapes, E-Zigaretten oder Nikotinbeutel sind unter 18 Jahren ebenfalls verboten. Auch die Weitergabe solcher Substanzen an Jugendliche ist untersagt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Gesetz im Volltext

Das "NPSG" ergänzt das Suchtmittelgesetz um einige spezielle Bestimmungen und ist vor allem für die Behörden im Vorgehen gegen den illegalen Markt von Bedeutung. Unter dieses Gesetz fallen auch synthetische Cannabinoide.

Das Gesetz im Volltext

In Österreich ist Glücksspiel für Personen unter 18 Jahren verboten. Dies gilt sowohl für klassische Casinos, Wettbüros als auch für Online-Glücksspiele. Glücksspielanbieter sind verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine Minderjährigen Zugang zu ihren Angeboten erhalten, allerdings ist das gerade online schwer zu kontrollieren.

Mehr zu Glücksspiel