Cannabis, Alkohol und Tabak, Glücksspiel: Überall gelten gesetzliche Regeln. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 3 ASchG verpflichtet den Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht regelt, dass der Dienstgeber sicherstellt, dass die Dienstnehmer ihre Arbeit ohne Schaden für ihre physische und psychische Gesundheit verrichten können.

§ 6 (3) ASchG verpflichtet den Arbeitgeber, alle Arbeitnehmer:innen, die nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht zu beschäftigen und gegebenenfalls vom Arbeitsplatz zu verweisen.
Eine Nichtbeachtung kann zu massiven Haftungen des Arbeitgebers führen!

Angestelltengesetz

Auch im § 18 AngG finden sich Regelungen zur Fürsorgepflicht.

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Im § 1157 ABGB ist die Fürsorgepflicht des Dienstgebers verankert. Weitere Regelungen finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 3 ASchG).

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Angestelltengesetz

ABGB

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Laut § 15 (4) ASchG ist es Arbeitnehmer:innen und damit auch Lehrlingen und beschäftigten Jugendlichen verboten, sich durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich und andere Personen gefährden könnten.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz