Suchtmittelgesetz

Rechtliche Grundlagen

In Österreich regelt das Suchtmittelgesetzes (SMG) den Umgang mit Suchtmitteln. Mit allen Suchtmitteln? Nein - nur mit den illegalen.

Regelungen zu Alkohol und Tabak findest du z.B. im Jugend(schutz)gesetz deines Bundeslandes.

Das SMG unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und Drogenausgangsstoffen.

Suchtgifte im engeren Sinn sind dabei Stoffe, die zu körperlicher und/oder psychischer Abhängigkeit führen können, wie Opium, Heroin, Kokain, LSD, Cannabisprodukte (z.B. Haschisch und Marihuana), Ecstasy etc.

Psychotrope Substanzen sind Stoffe, die vor allem in der Medizin verwendet werden.

Drogenausgangsstoffe sind Stoffe, die für die Herstellung von Suchtgiften benötigt werden, aber auch in der Chemie und der Medikamentenerzeugung. Verbote gelten für alle drei Gruppen von Stoffen, wobei die Suchtgifte am strengsten behandelt werden.

Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften – § 27, Absatz 1 des SMG lautet:

Wer vorschriftswidrig

  1. Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft,
  2. Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut oder
  3. psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze einem anderen a nbietet, überlässt, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs anbaut,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Die Höhe der Strafe hängt u.a. von der Menge ab und davon, ob jemand mit dem Stoff gewerbsmäßig dealt, ob jemand selbst abhängig ist, ob jemand schon wegen Suchtmitteldelikten vorbestraft ist etc. Der Strafrahmen geht dabei bis zu 20 Jahren oder sogar lebenslang.

Eine Besonderheit betrifft auch die Weitergabe an Minderjährige:
Wer durch eine Straftat nach §27 Abs.1 (siehe oben) einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht, selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei (!) Jahren zu bestrafen. Also wenn du z.B. 19 bist und einem 16-jährigen Cannabis weitergibst, erhöht sich der Strafrahmen von einem Jahr auf drei Jahre!

Cannabis ist nach wie vor illegal

Auch wenn Cannabis bei vielen als inzwischen „gesellschaftsfähige“ Freizeitdroge gilt und gern mit dem Alkohol verglichen wird, der Gesetzgeber sieht das weiterhin anders. Wer mit Cannabis erwischt wird, muss mit Problemen mit Polizei, Gericht, Gesundheitsamt, etc. rechnen.

„Erwischt“ – und was jetzt?

Grundsätzlich ist das recht einfach: Wenn jemand mit Suchtmitteln erwischt wird, ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz und ein Gericht urteilt und verhängt eine Strafe.

Ausnahmen

Ein wesentlicher Grundsatz des Suchtmittelgesetzes ist „helfen statt strafen“.

Liegt gegen eine Person der Verdacht auf eine Straftat (nach § 27 Abs. 1 Zi. 1 und 2) ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen vor, ohne dass die Person daraus einen Vorteil gezogen hat, landet der Fall nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern direkt bei der Gesundheitsbehörde. Diese hat nur dann Anzeige zu erstatten, wenn sich die Person nicht den angeordneten „gesundheitsbezogenen Maßnahmen“ unterzieht. (§ 13 Abs. 2a, 2b, 3).

Der seltsam klingende Begriff „gesundheitsbezogene Maßnahme“ bedeutet:

  • eine Untersuchung durch einen Arzt
  • Gespräche in einer Beratungsstelle
  • und gegebenenfalls einen körperlichen Entzug.

Es geht also um Maßnahmen, die darauf hinwirken sollen, dass die Betroffenen den Konsum beenden und nicht tiefer in ein Suchtproblem hineingeraten.

Ebenso muss eine Anzeige vom Staatsanwalt oder vom Gericht auf eine Probezeit von 1 bis 2 Jahren vorläufig zurück gelegt werden, wenn ähnliche wie die oben beschriebenen Voraussetzungen zutreffen (§ 35).

Der „Drogenfall“ an der Schule

Wenn in der Schule der begründete Verdacht besteht, dass ein Schüler oder eine Schülerin Suchtmittel konsumiert, führt der Schularzt eine Untersuchung durch und organisiert bei Bedarf eine „gesundheitsbezogene Maßnahme“.

Wenn diese vorschriftsmäßig durchgeführt wird, kommt es zu keiner Anzeige. Das gleiche gilt sinngemäß dann, wenn jemand bei der Musterung oder beim Militärdienst beim Konsum von Suchtmitteln erwischt wird (§ 13 Abs. 1).

Folgen einer Anzeige oder Verurteilung

Wer wegen Verdachts auf Suchtmittelmissbrauch angezeigt wird, muss mit Vorladungen zu Polizei und Amtsarzt rechnen. Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, kann es Probleme mit dem Pass oder Führerschein geben. Dazu kommt im Falle einer Verurteilung eine Eintragung ins Register der Suchtmittelüberwachungsstelle in Wien und in das Register der Polizei.

Wer wegen Suchtmittelmissbrauch verurteilt wird, bekommt massive Probleme: zu Geldstrafe oder Gefängnis kommt noch, dass es schwerer oder unmöglich wird, einen Pass oder einen Führerschein zu erlangen.

Richtig oder falsch?

Am Steuer eines Fahrzeugs gilt: Zero tolerance!

Stimmt! Anders als bei Alkohol sind im Straßenverkehr (noch) keine Grenzwerte für diverse Drogen festgelegt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass grundsätzlich jeder noch so geringe Nachweis von Cannabis und anderen illegalen Drogen einen Gesetzesverstoß darstellt. In der Regel wird der Führerschein sofort eingezogen. Zudem wirst du wahrscheinlich zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufgefordert, um Drogenfreiheit nachzuweisen. Die Kosten der Untersuchung zahlst du. Allerdings kann die Verfahrensweise je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen, weshalb keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden können.

Ein bisschen Cannabis für den Eigenbedarf ist erlaubt.

Falsch. Auch der Besitz geringer Mengen Cannabis (inkl. Eigenanbau) ist in Österreich gesetzlich verboten.

Extra für Jugendliche

Bei der Polizei und vor Gericht

Für Jugendliche gelten bei Untersuchungen und Strafverfahren eigene Regeln, z.B. das Recht auf eine Vertrauensperson bei Vorladungen bei der Polizei oder bei Gericht.

Zusammenfassung

Im Suchtmittelgesetz und in den Jugend(schutz)gesetzen der Bundesländer (Alkohol, Nikotin) ist geregelt, welche Suchtmittel (ab welchem Alter) erlaubt bzw. welche verboten sind. Die Gesetze sollen vor Missbrauch gefährlicher Substanzen schützen. Vielleicht findest du manche Regelungen nicht „richtig“, aber: Verstöße gegen das Gesetz ändern die Rechtslage nicht, sondern bringen nur dir unnötige Troubles ein. Also: it's up 2u!